Als Anleger sind Sie als Kommanditist an der MSW GmbH & Co. KG beteiligt. Die Haftung als Kommanditist ist auf die Einlage / Zeichnungssumme beschränkt.
Grundsätzlich jede natürliche oder juristische Person. Ausgeschlossen sind laut Gesellschaftsvertrag jedoch nicht rechtsfähige oder nur teilrechtsfähige Personenvereinigungen.
Sie können sich als Direktkommanditist oder als mittelbarer Kommanditist beteiligen. Als Direktkommanditist halten Sie Ihre Anteile an der MSW GmbH & Co. KG direkt. Im Falle einer mittelbaren Kommanditbeteiligung werden diese Anteile über den Treuhänder (Landeshauptstadt Wiesbaden) gehalten.
Ab sofort, da der Verkaufsprospekt von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gestattet und das Angebot veröffentlicht wurde. Ist die als Kommanditbeteiligung vorgesehene Gesamtsumme jedoch gezeichnet, werden kein weiteren Kommanditisten mehr aufgenommen.
Beteiligen Sie sich als unmittelbarer Kommanditist, benötigt die MSW GmbH & Co. KG den Zeichnungsschein (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und die notarielle Handelsregistervollmacht. Beteiligen Sie sich als mittelbarer Treuhandkommanditist, werden nur der Zeichnungsschein (incl. Widerrufsbelehrung und Empfangsbestätigung) und der unterzeichnete Treuhandvertrag benötigt.
Die Zeichnungsmöglichkeit besteht ab 500 € bis 5.000 €, jeweils in 500 €-Schritten.
Es besteht eine Widerrufsmöglichkeit innerhalb von 2 Wochen ab Zeichnung. Alles Weitere finden Sie auf dem Zeichnungsschein in der „Widerrufsbelehrung“.
Da es sich bei der Kommanditbeteiligung um einen unternehmerische Beteiligung handelt, sind Gewinnausschüttungen bei den Anlegern als Einnahmen aus Gewerbebetrieb zu behandeln. Die Gewinnzuweisungen erfolgen nach einer Gewinnverteilung für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr. Der Gewinn wird laut Gesellschaftsvertrag zunächst mit etwaigen Verlusten aus Vorjahren verrechnet. Ansonsten werden zwingend 10% des erwirtschafteten Gewinns ausgeschüttet. Die Gesellschafterversammlung kann eine höhere Ausschüttung beschließen. Sollen mehr als 50% ausgeschüttet werden, ist hierfür die Zustimmung der Bürgersolaranlagen GmbH als Komplementärin notwendig. Die Ausschüttungen werden direkt auf das vom Anleger angegebene Zielkonto überwiesen.
Entscheidungen über das laufende Geschäft trifft die Geschäftsführung der MSW GmbH & Co. KG. Werden bei Gesellschafterversammlungen Beschlüsse gefasst oder Wahlen durchgeführt, hat der Anleger pro gezeichnete und eingezahlte 500 € eine Stimme.
Ja. Innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres muss eine Gesellschafterversammlung und eine Treugeberversammlung einberufen werden, wobei diese Versammlungen gemeinsam abgehalten werden sollen.
Als Treugeber, d.h. mittelbarer Kommanditist werden Sie nicht in das Handelsregister eingetragen. Sie benötigen daher keine notarielle Handelsregistervollmacht. Ihre Mitbestimmungsrechte bleiben jedoch vollständig erhalten, da Sie auf den Gesellschafter und Treugeberversammlungen pro gezeichnete und eingezahlte 500 € eine Stimme haben.
Gegenstand des Unternehmens ist die Einrichtung und Betrieb von Anlagen zur regenerativen Energiegewinnung. Hauptaugenmerk der MSW GmbH & Co. KG liegt auf der Errichtung und dem Betrieb von Photovoltaikanlagen.
Die Photovoltaikanlagen stehen im Eigentum der MSW GmbH & Co. KG, an der jeder Kommanditist entsprechend seiner Einlage einen Anteil hält.
Es wird kein Agio zu Lasten des Anlegers erhoben.
Eine Nachschusspflicht, d.h. eine Haftung über die Einlage hinaus, besteht nicht.
Bei einer Kommanditbeteiligung handelt es sich um eine klassische unternehmerische Beteiligung, die auch unternehmerischen Risiken bis hin zum Verlust der Einlage unterliegen kann. Vor Zeichnung der Beteiligung sollten Sie daher den Verkaufsprospekt der MSW GmbH & Co. KG, insbesondere die dort beschriebenen Risiken studieren.
Die erste Möglichkeit, ordentlich zu kündigen besteht zum 31.12.2024 mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende. Eine Kündigung hat durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen.
Nach Kündigung erhält ein ausscheidender Gesellschafter sein so genanntes Auseinandersetzungsguthaben ausgezahlt. Das bedeutet, dass die MSW GmbH & Co. KG zum Stichtag des Ausscheidens des Anlegers durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer den Wert der Beteiligung feststellen lässt. Dieses Auseinandersetzungsguthaben wird dann ausbezahlt.
Da es sich um eine Unternehmensbeteiligung handelt, ist § 15 EStG anwendbar, d.h. sämtliche Gewinne oder Verluste sind solche aus Gewerbebetrieb. Ausschüttungen sind daher keine Zinsen, sondern Gewinne der Gesellschaft. Diese sind vom Anleger im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu versteuern. Sie erhalten jedes Jahr eine Mitteilung über das steuerliche Ergebnis der Gesellschaft und den auf Sie entfallenden Anteil.
Ja. Hierfür ist jedoch die Zustimmung der Komplementärin der MSW GmbH & Co. KG notwendig. Darauf hinzuweisen ist jedoch, dass es für Kommanditbeteiligungen keinen offiziellen Zweitmarkt gibt, sodass die Handelbarkeit stark eingeschränkt ist. Zugunsten der Komplementärin der MSW GmbH & Co. KG besteht ein Vorkaufsrecht.
Will ein Anleger seine Beteiligung übertragen, hat er die Zustimmung der Komplementärin der MSW GmbH & Co. KG einzuholen und dabei ihr die Beteiligung zum Kauf vorab anzubieten. Nimmt die Komplementärin der MSW GmbH & Co. KG dieses Vorkaufsrecht nicht wahr, kann der Anleger die Beteiligung an einen Dritten übertragen / verkaufen.
Grundsätzlich ja. Der Beschenkte muss jedoch Volljährig sein, da ansonsten für eine solche Verfügung die Genehmigung des Familiengerichts notwendig ist.
Die Kommanditbeteiligung ist vererbbar, d.h. nach Tod des Anlegers wird diese von den Erben fortgeführt. Die Kommanditbeteiligung kann auch im Rahmen eines Vermächtnisses an einen Vermächtnisnehmer übergehen.
Diese FAQ´s ersetzen keine Lektüre des Verkaufsprospekts. Bitte lesen Sie vor Ihrer Anlageentscheidung den Verkaufsprosekt der MSW Mein Solar Wiesbaden GmbH & Co. KG aufmerksam durch.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die MSW GmbH & Co. KG
E-Mail: buergersolaranlagen@wiesbaden.de
Wir werden Ihre Fragen umgehend beantworten.